Gültigkeit ausländischer Führerscheine von Saisonarbeitern

 

Für Personen die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gilt folgende Regelung für Führerscheine:

"Benutzung ausländischer Führerscheine bei vorübergehenden Aufenthalten  Wenn Sie einen gültigen nationalen Führerschein besitzen, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für die der Führerschein ausgestellt ist. Eine Übersetzung des Führerscheins ist nicht erforderlich. ... "

Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf 

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html