Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ermöglicht es deutschen Arbeitgebern, kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen, um Engpässe in Spitzenzeiten zu überbrücken. Diese Beschäftigung ist unabhängig von der Qualifikation der Arbeitnehmer und erfordert, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein bedarfsorientiertes Kontingent festgelegt hat.Startseite | Bundesagentur für Arbeit

Wichtige Voraussetzungen

  • Arbeitszeit: Mindestens 30 Stunden pro Woche.

  • Tarifbindung: Der Arbeitgeber muss an einen Tarifvertrag gebunden sein, und die Beschäftigung erfolgt zu den geltenden tariflichen Bedingungen.

  • Reisekosten: Der Arbeitgeber übernimmt die Hin- und Rückreisekosten der Arbeitnehmer.

  • Beschäftigungsdauer: Maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums oder bis zu 8 Monate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums.

  • Genehmigungsverfahren:

    • Arbeitserlaubnis: Für Staatsangehörige bestimmter Länder (sogenannte Positiv-Staaten) ist bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 90 Tagen keine Visumspflicht erforderlich; eine Arbeitserlaubnis der BA genügt.Startseite | Bundesagentur für Arbeit
    • Vorabzustimmung: Bei längeren Aufenthalten oder für Staatsangehörige anderer Länder ist ein Visum erforderlich, wofür die BA eine Vorabzustimmung erteilt.Startseite | Bundesagentur für Arbeit

Anträge für Arbeitserlaubnisse oder Vorabzustimmungen können online bei der BA gestellt werden.Startseite | Bundesagentur für Arbeit