Neue Informationspflicht für Arbeitgebende ab 1. Januar 2026: „Faire Integration“ für Drittstaatangehörige
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Deutschland eine neue gesetzliche Informationspflicht, die insbesondere Unternehmen betrifft, die Drittstaatsangehörige aus dem Ausland anwerben. Mit der Einführung des § 45c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird das Beratungsangebot „Faire Integration“ verpflichtend in die Arbeitgeberkommunikation aufgenommen.
Was bedeutet die neue Regelung für Arbeitgebende?
Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind künftig verpflichtet, neu eingestellte Beschäftigte aus Drittstaaten spätestens am ersten Arbeitstag darüber zu informieren, dass sie ein kostenloses Beratungsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in Anspruch nehmen können.
Ziel der Regelung ist es, faire Arbeitsbedingungen, Transparenz und den Schutz von ausländischen Beschäftigten zu stärken.
§ 45c AufenthG: Informationspflicht zur Beratung „Faire Integration“
Die neue Vorschrift schreibt klar vor, wie und worüber informiert werden muss.
Diese Punkte sind verpflichtend zu beachten:
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✅ Information in Textform
(z. B. per E-Mail, als Anlage zum Arbeitsvertrag oder per Brief) -
✅ Hinweis auf das kostenlose Beratungsangebot „Faire Integration“
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✅ Angabe der aktuellen Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle
Die Information muss verständlich und rechtzeitig erfolgen – spätestens am ersten Arbeitstag der beschäftigten Person.
Was ist das Beratungsangebot „Faire Integration“?
„Faire Integration“ ist ein bundesweites, kostenfreies Beratungsangebot für Menschen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten. Die Beratung erfolgt unabhängig, vertraulich und mehrsprachig.
Typische Beratungsthemen sind unter anderem:
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Arbeitsvertrag und Vertragsbedingungen
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Lohn, Mindestlohn und Entgeltabrechnung
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Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub
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Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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Sozialversicherung und Krankenversicherung
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Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Gerade für neu angeworbene Fachkräfte aus dem Ausland stellt dieses Angebot eine wichtige Unterstützung zur Orientierung im deutschen Arbeitsrecht dar.
Warum ist die neue Informationspflicht wichtig?
Für Arbeitgeber bedeutet die neue Regelung:
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✔ Rechtssicherheit durch klare gesetzliche Vorgaben
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✔ Stärkung fairer Beschäftigungsbedingungen
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✔ Vermeidung von Konflikten und Missverständnissen im Arbeitsverhältnis
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✔ Beitrag zur nachhaltigen Fachkräfteintegration
Unternehmen, die internationale Fachkräfte beschäftigen, sollten ihre Onboarding-Prozesse, Vertragsunterlagen und HR-Abläufe frühzeitig anpassen.
Handlungsempfehlung für Unternehmen
👉 Prüfen Sie rechtzeitig:
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Ihre Standard-Arbeitsverträge und Vertragsanlagen
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Ihre Willkommens- oder Onboarding-E-Mails
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Die korrekten Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle
So stellen Sie sicher, dass Sie die Informationspflicht nach § 45c AufenthG ab dem 1. Januar 2026 vollständig erfüllen.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier:
👉 www.faire-integration.de
