Visa-Möglichkeiten für usbekische Staatsbürger: Ihr Weg zur Arbeit in Deutschland
1. Visum für Fachkräfte
Usbekische Staatsbürger mit einer anerkannten qualifizierten Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss können ein Visum zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen. Voraussetzungen sind unter anderem ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Weitere Informationen finden Sie auf der Website "Make it in Germany".
2. Visum zur Arbeitsplatzsuche
Hochschulabsolventen mit einem deutschen, anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Abschluss haben die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Dieses Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten in Deutschland zur Suche einer Arbeitsstelle. Während dieser Zeit ist die Aufnahme einer Beschäftigung nicht gestattet. Weitere Details bietet das Auswärtige Amt.
3. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Wenn bereits ein Arbeitgeber in Deutschland gefunden wurde, kann dieser ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde einleiten. Die Gebühr für dieses Verfahren beträgt 411 Euro, zusätzliche Kosten können für das Visumverfahren und die Anerkennung der Qualifikation anfallen. Nähere Informationen stellt die Deutsche Botschaft Taschkent bereit.
4. Blaue Karte EU
Für hochqualifizierte Fachkräfte mit einem anerkannten Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt besteht die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu beantragen. Dieser Aufenthaltstitel bietet attraktive Bedingungen für qualifizierte Fachkräfte. Details hierzu finden Sie ebenfalls auf "Make it in Germany".
Hinweis: Die spezifischen Voraussetzungen und Verfahren können variieren. Es wird empfohlen, sich frühzeitig bei der Deutschen Botschaft in Taschkent oder den zuständigen deutschen Behörden zu informieren, um aktuelle Informationen und Unterstützung bei der Visumbeantragung zu erhalten.